Unsere Behandlungsschwerpunkte

In unserer psychotherapeutischen Arbeit orientieren wir uns an aktuellen wissenschaftlichen Standards und behandeln Menschen mit:

Unsere Behandlungs-schwerpunkte

Ablauf einer Therapie

Ihr Weg in der Therapie

Alles beginnt mit einem vertraulichen Kennenlernen. In Ruhe besprechen wir Ihr Anliegen und definieren gemeinsam, was Sie erreichen möchten. Wir stellen Ihnen unsere Arbeitsweise vor und wählen den therapeutischen Ansatz, der am besten zu Ihnen passt. In den folgenden Sitzungen erfolgt dann die Diagnostik und ggf. notwendige Beantragung bei der Versicherung / Beihilfe, bevor wir direkt in den therapeutischen Prozess starten.


Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet idealerweise wöchentlich statt, um einen kontinuierlichen Fortschritt zu ermöglichen. Je nach Bedarf können wir auch Bezugspersonen einbeziehen oder in der Gruppe arbeiten.

Je nach Problemstellung oder Erkrankung variiert die gesamte Therapiedauer. Bei Kurzzeittherapien geht man von ca. 12-24 Sitzungen aus. Von einer Langzeittherapie spricht man bei Therapien, die 45 bis 80 Sitzungen andauern. Das Ziel ist immer, dass Sie so lange Unterstützung erhalten, bis sich Ihre Lebensqualität spürbar verbessert hat.

Beim Coaching genügen oft schon 1 bis 10 Termine.


Den Ablauf einer ADHS-Diagnostik können Sie hier nachlesen.

Kosten einer Therapie

Private Krankenkassen, Beihilfe & Heilfürsorge

Sie würden sich gerne Unterstützung holen, sind aber unsicher, wie der Ablauf bei Privatversicherung oder Beihilfe aussieht und welche Kosten übernommen werden. Gerade wenn man bereits belastet ist, sollen organisatorische Fragen nicht noch eine zusätzliche Hürde darstellen. Deshalb ist es uns wichtig, den Ablauf transparent und gut nachvollziehbar zu gestalten.


In unserer Privatpraxis erfolgt die Abrechnung transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer sowie der Beihilfestellen und des PKV-Verbandes, um moderne Behandlungsformen besser abzubilden. 


Das Honorar für die Sprechstunde beläuft sich auf 134,06 Euro (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten), die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung belaufen sich bei einem 2,3-fachen Satz zwischen 134,06 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a; 870; 801a) – je nach Therapierahmen bzw. Sitzungsform.


Hinzukommen können Kosten beispielsweise für die Erhebung der biographischen Anamnese, für die Auswertung psychologischer Fragebögen oder falls erforderlich, für gutachterliche Therapieanträge. Alle Kosten werden nach der GOP in Rechnung gestellt und sind hier ersichtlich: DPTV GOP Dokument herunterladen


Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen in der Regel übernommen. Da die Verträge jedoch individuell sehr unterschiedlich sind, empfehle ich Ihnen, vorab folgende Punkte mit Ihrem Kostenträger zu klären:  Checkliste herunterladen

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihren Weg konzentrieren können, unterstütze wir Sie gerne bei den Formalitäten:


  • Aktive Hilfe beim Antragsverfahren: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Berichte für die Kostenübernahme durch Ihre private Versicherung oder Beihilfe, um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.
  • Souveränes Berichtswesen & Rückfragen: Für Kostenträger erstelle ich zeitnah präzise fachliche Dokumentationen. Sollte Ihre Versicherung detaillierte Rückfragen haben, stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um eine reibungslose Erstattung zu fördern.
  • Höchste Diskretion: Ihre Daten sind bei uns sicher. Als Privatpraxis unterliegen wir der strikten Schweigepflicht. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Dritte (wie z. B. Arbeitgeber oder staatliche Stellen), sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen.
  • Selbstzahler

    Bei Selbstzahlern wird jede Sitzung mit einem Honorar von 134,06 Euro in Rechnung gestellt (GOP 812a; 2,3-facher Stundensatz).

    Als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil der vollständigen Anonymität gegenüber Ihrer Krankenkasse. Da kein bürokratischer Antragsprozess notwendig ist, werden keinerlei Diagnosen oder Befundberichte an Versicherungen übermittelt. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Verbeamtung planen. Ihr Weg bleibt Ihre Privatangelegenheit.


    Therapie als Selbstzahler – Ihre Vorteile auf einen Blick:

    • Schnelligkeit: In der Regel kurzfristige Terminvergabe ohne Wartezeit auf Kassenbewilligung.
    • Freiheit: Dauer und Frequenz der Sitzungen bestimmen wir gemeinsam nach Ihrem Bedarf.
    • Schutz: Keine Hinterlegung von Diagnosen bei Kostenträgern (wichtig für spätere Versicherungsabschlüsse).
    • Steuervorteil: Psychotherapiekosten können oft als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden.
  • Kosten einer ADHS-Diagnostik – Privatversicherungen & Beihilfestellen

    Die Kosten für eine ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter werden in unserer Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. In der Regel werden diese Aufwendungen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen vollständig übernommen, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Wir empfehlen Ihnen dennoch, vorab kurz Rücksprache mit Ihrem Versicherungsträger zu halten – hierbei unterstützen wir Sie gerne mit den entsprechenden Informationen.

  • Kosten einer ADHS-Diagnostik – Selbstzahlende

    Sollten Sie die Diagnostik als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen (z. B. um maximale Diskretion gegenüber Kostenträgern zu wahren oder bei fehlender Übernahme durch gesetzliche Kassen), berechnen wir das Honorar ebenfalls fair und transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOP). Die Gesamtkosten decken alle Termine, alle Untersuchungselemente, die Auswertung der Testverfahren sowie die Erstellung eines fundierten fachlichen Gutachtens ab. Die Kosten für eine psychotherapeutische Diagnostik können zudem häufig als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. 

  • Coaching, Beratung & Teamsupervision

    Coaching, Beratung sowie Teamsupervision gelten nicht als Heilbehandlungen und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.  Da die Kosten je nach Kontext, Anliegen, Setting und Personenanzahl berechnet werden, schicken Sie uns bitte eine individuelle Anfrage. Diese Leistungen sind zudem Mehrwertsteuerpflichtig. Bei Inanspruchnahme eines beruflichen Coachings sowie Teamsupervision ist ggf. eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben. 

  • Paarberatung und Paartherapie

    Die Kosten für Paarberatung und Paartherapie werden leider nicht von den Krankenversicherungen übernommen. Die Vergütung beträgt 150 Euro pro Stunde (60 min) bzw. 220 Euro (90-min-Sitzung) zzgl.MwSt.

  • Einzel- und Gruppensupervision

    Das Honorar für Einzelsupervision für Auszubildende oder Kollegen beträgt 100 Euro je 45 Minuten. Das Honorar für Gruppensupervision variiert je nach Anzahl der Gruppenteilnehmer und ist individuell zu vereinbaren. Beide Honorare sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

  • Hinweis für gesetzlich Versicherte

    Da wir eine Privatpraxis führen, ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Selbstverständlich können Sie unsere Unterstützung dennoch in Anspruch nehmen; in diesem Fall erfolgt die Behandlung als Selbstzahler. Dies bietet Ihnen den Vorteil einer sehr zeitnahen Therapieaufnahme und absoluter Diskretion, da keinerlei Informationen oder Diagnosen an Ihre Krankenkasse übermittelt werden.

  • Ein wichtiger Hinweis zur Rechnungsstellung

    In unserer Privatpraxis sind Sie unser direkter Vertragspartner. Das bedeutet, dass Sie die Rechnung nach der Behandlung von uns erhalten und diese unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung begleichen. So bleibt das Therapieverhältnis frei von bürokratischen Verzögerungen. Die Rechnungsstelle erfolgt hierbei monatlich.

  • Terminabsagen & Ausfallhonorar

    Therapiezeit ist wertvolle Zeit, die wir exklusiv und fest für Sie reservieren. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen bis spätestens 48 Stunden vorher abzusagen.

    Bei Terminabsage innerhalb von 48 Stunden oder einem unentschuldigten  Nichterscheinen wird ein sogenanntes Ausfallhonorar erhoben, welches den  Verdienstausfall der Behandler ersetzt. Das Ausfallhonorar in Höhe von  100 € wird von der Krankenkasse nicht erstattet, so dass wir im  beidseitigen Interesse eine frühzeitige Terminstornierung empfehlen.